Nach Ihrer Untersuchung

Nach Ihrer Untersuchung bekommen Sie eine CD mit den Aufnahmen für Ihren behandelnden Arzt mit. Der Arztbericht wird an den überweisenden Arzt gefaxt.

Patient*innen mit Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall (BG-Fall)

Wir verfügen über eine Genehmigung der DGUV für die Durchführung und Abrechnung von kernspintomographischen (MRT) und computertomographischen (CT) Untersuchungen.

Mit einer Überweisung von Ihrem Durchgangsarzt (D-Arzt) können wir die angeordnete Untersuchung kurzfristig durchführen. Die Abrechnung erfolgt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG).