Nach Ihrer Untersuchung bekommen Sie eine CD mit den Aufnahmen für Ihren behandelnden Arzt mit. Der Arztbericht wird an den überweisenden Arzt gefaxt.
Wir verfügen über eine Genehmigung der DGUV für die Durchführung und Abrechnung von kernspintomographischen (MRT) und computertomographischen (CT) Untersuchungen.
Mit einer Überweisung von Ihrem Durchgangsarzt (D-Arzt) können wir die angeordnete Untersuchung kurzfristig durchführen. Die Abrechnung erfolgt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG).
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